Häufig gestellte Fragen
Das Wichtige in Kürze:
Schadensmeldung nach einem Unfall, das sollten Sie beachten.
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Melden Sie jeden Schaden umgehend Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung und der Versicherung des Unfallgegners, unabhängig von der Schuldfrage.
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Als Unfallgeschädigter sollten Sie unbedingt einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Dieser erstellt ein Gutachten und unterstützt bei der Regulierung mit der gegnerischen Versicherung.
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Wenn kein anderes Fahrzeug beteiligt ist (z. B. Wild- oder Parkschaden), informieren Sie ausschließlich Ihre Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.
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Die Meldung sollte innerhalb einer Woche erfolgen, da sonst Leistungskürzungen oder sogar eine Ablehnung durch die Versicherung drohen können.
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Eine Polizeimeldung ist nicht immer Pflicht, wird jedoch empfohlen. Sie erleichtert die spätere Schadensabwicklung erheblich.
Wie lange habe ich Zeit, um einen Kfz-Schaden zu melden?
Ein Unfall oder Schaden sollte sofort nach Bekanntwerden gemeldet werden. Die Frist beträgt in der Regel eine Wocheund sollte eingehalten werden. Auch dann, wenn Sie nicht der Verursacher sind.
Was passiert, wenn ich einen Schaden zu spät melde?
Bei einer verspäteten Meldung kann die Versicherung im schlimmsten Fall die Leistung verweigern. Das geschieht jedoch in der Regel nur, wenn die Meldung vorsätzlich unterlassen wurde. Konnten Sie die Frist aus nachvollziehbaren Gründen nicht einhalten, sollten Sie dies Ihrer Versicherung glaubwürdig darlegen.
Wer muss einen Kfz-Schaden melden?
Grundsätzlich muss jeder Unfallbeteiligte den Vorfall seiner Versicherung melden, unabhängig von Schadenshöhe, Schuldfrage oder späterer privater Regulierung.
Wie melde ich einen Schaden als Geschädigter?
Als Geschädigter informieren Sie sowohl Ihre eigene Versicherung als auch die Versicherung des Unfallverursachers.
Gibt der Verursacher seine Versicherungsdaten nicht heraus, können Sie diese mit dem Kfz-Kennzeichen über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln.
Der zuständige Kfz-Sachverständiger sollte wie wir selbstverständlich den Service anbieten, die Ermittlung für den Geschädigten durchzuführen.
Wie melde ich einen Schaden als Unfallverursacher?
Als Verursacher sind Sie verpflichtet, Ihre eigene Versicherung unverzüglich zu informieren. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Schaden nachträglich selbst zu übernehmen, um eine Höherstufung zu vermeiden.
Welche Angaben brauche ich für die Schadensmeldung?
Folgende Informationen sollten Sie bereithalten:
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Kfz-Kennzeichen und Versicherungsnummer Ihres Fahrzeugs
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Persönliche Daten (Name, Adresse, Telefonnummer)
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Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
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Beschreibung von Unfallhergang und Schaden.
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Idealerweise liegt ein Unfall-/Schadensbericht der Polizei vor.
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Daten des Unfallgegners (Personendaten, Kennzeichen, Versicherung)
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Angaben zu Zeugen oder weiteren Geschädigten
Nutzen Sie zusätzlich ein Unfallformular Ihrer Versicherung und erstellen Sie eine Unfallskizze – das erleichtert die Regulierung.
Welche Versicherung ist für den Schaden zuständig?
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Haftpflichtversicherung: Schäden, die Sie Dritten zufügen.
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Kaskoversicherung: Eigene Fahrzeugschäden (abhängig von Teil- oder Vollkasko)
Welche Versicherung greift bei einem Auffahrunfall?
Zuständig sind die Haftpflichtversicherungen aller Beteiligten. Da die Schuldfrage oft nicht eindeutig ist, empfiehlt sich eine sorgfältige Dokumentation.
Welche Versicherung bei einem Unfall mit mehreren Fahrzeugen?
Grundsätzlich meldet jeder Beteiligte den Vorfall seiner Haftpflichtversicherung.
Als Geschädigter kontaktieren Sie zusätzlich die Versicherung des Unfallverursachers.
Welche Versicherung bei Personenschäden?
Bei Personenschäden tritt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein.
Wichtig: Eigene Verletzungen des Fahrers sind nicht abgedeckt. Hier schützt eine Fahrerunfallversicherung.
Welche Versicherung bei einem Wildunfall?
Wildschäden sind ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Voraussetzung ist meist eine polizeiliche Bestätigung, dass es sich um einen Wildunfall handelt. Die Reparaturkosten werden abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung übernommen.
Wie lange dauert die Unfallabwicklung in der Regel?
Was kostet eine Fahrzeugbewertung bei Ihnen?
Was für Informationen sind in einem Kfz Gutachen enthalten?
Wenn Sie einen Sachverständigen einschalten, wird Ihr Fahrzeug gründlich untersucht. Dabei werden alle Schäden, Defekte und Besonderheiten dokumentiert – sowohl unfallbedingte Schäden als auch bereits vorhandene Vorschäden.
Das Ergebnis ist ein detailliertes Gutachten, das Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung eine verlässliche Grundlage bietet.
Das Gutachten enthält u. a.:
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Technische Daten zum Fahrzeug
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Besonderheiten & Ausstattungsmerkmale
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Fotodokumentation von Fahrzeug und Schäden
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Erfassung möglicher Vorschäden
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Detaillierte Schadensbeschreibung
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Auflistung notwendiger Reparaturen
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Kalkulation der Reparaturkosten
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Einschätzung des Reparaturaufwands
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Prüfung auf wirtschaftlichen Totalschaden
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Ermittlung von Wertminderung & Restwert
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Aktueller Wiederbeschaffungswert
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Geschätzte Ausfallzeit (z. B. Nutzungsausfall, Mietwagenbedarf)
Damit haben Sie alle wichtigen Fakten schwarz auf weiß – unabhängig, nachvollziehbar und rechtssicher.